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Hochzeit
In vielen Kulturen
begründet die Hochzeit, also die rituelle Eheschließung zwischen zwei
Menschen eine rechtliche Beziehung. Eine Hochzeit ist dabei der Beginn
von umfangreichen ökonomischen und sozialen Pflichten. Durch die
Hochzeit von zwei Menschen entsteht dabei zwischen den Familien der
beiden Personen, die eine Ehe eingehen, ein Verwandtschaftsverhältnis.
In Deutschland ist es rechtlich gesehen so, dass mit dem Beginn der
Ehe die Ehepartner im Bezug auf Entscheidungen jeglicher Art
betreffend mehr Recht haben, als nicht verheiratet Paare, insbesondere
dann, wenn aus der Beziehung Kinder hervorgegangen sind, oder zum
Beispiel Güter erworben worden.
Hochzeit gefeiert wird in Deutschland
meist zweimal, einmal vor dem Standesbeamten, wo alles rechtliche im
Bezug auf die Ehe in die Wege geleitet wird, einmal vor einem Pfarrer
in der Kirche, wo die Hochzeit vor Gott und der Kirche stattfindet.
Staat und Kirche sind in Deutschland zwar getrennt, jedoch vor Gott
und der Kirche haben Angehörige der Katholischen Kirche einen schweren
Stand, wenn die Ehe zerbrechen sollte. Für die Auflösung einer Ehe aus
der Sicht der Katholischen Kirche ist nämlich ein Ehenichtigkeitsverfahren erforderlich. Erst dessen Durchführung
ermächtigt einen bereits geschiedenen Angehörigen der Katholischen
Kirche eventuell kirchlich nochmals Hochzeit feiern zu können.
Ansonsten ist nur eine standesamtliche Trauung bei einer
Wiederverheiratung möglich. |