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Hochzeit
 

   

In vielen Kulturen begründet die Hochzeit, also die rituelle Eheschließung zwischen zwei Menschen eine rechtliche Beziehung. Eine Hochzeit ist dabei der Beginn von umfangreichen ökonomischen und sozialen Pflichten. Durch die Hochzeit von zwei Menschen entsteht dabei zwischen den Familien der beiden Personen, die eine Ehe eingehen, ein Verwandtschaftsverhältnis. In Deutschland ist es rechtlich gesehen so, dass mit dem Beginn der Ehe die Ehepartner im Bezug auf Entscheidungen jeglicher Art betreffend mehr Recht haben, als nicht verheiratet Paare, insbesondere dann, wenn aus der Beziehung Kinder hervorgegangen sind, oder zum Beispiel Güter erworben worden. Hochzeit gefeiert wird in Deutschland meist zweimal, einmal vor dem Standesbeamten, wo alles rechtliche im Bezug auf die Ehe in die Wege geleitet wird, einmal vor einem Pfarrer in der Kirche, wo die Hochzeit vor Gott und der Kirche stattfindet. Staat und Kirche sind in Deutschland zwar getrennt, jedoch vor Gott und der Kirche haben Angehörige der Katholischen Kirche einen schweren Stand, wenn die Ehe zerbrechen sollte. Für die Auflösung einer Ehe aus der Sicht der Katholischen Kirche ist nämlich ein Ehenichtigkeitsverfahren erforderlich. Erst dessen Durchführung ermächtigt einen bereits geschiedenen Angehörigen der Katholischen Kirche eventuell kirchlich nochmals Hochzeit feiern zu können. Ansonsten ist nur eine standesamtliche Trauung bei einer Wiederverheiratung möglich.